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THEMEN:

Ortsentwicklung Reppenstedt (Kurzfassung)
Ortsentwicklung Reppenstedt (Langfassung)


Kurzfassung eines Arbeitspapiers der CDU/WG-Fraktion für den Planungs-
ausschuss zur Ortsentwicklung der Gemeinde Reppenstedt (auszugsweise)
(die Originalfassung finden Sie im Anschluss an dieses Dokument)

Vorbemerkungen

Dieses Arbeitspapier ist die Fortschreibung der Überlegungen , die bereits in einem Arbeitspapier
einer Ratsgruppe vom 11.03.1996 sowie einer interfraktionellen Arbeitsgruppe mit Beteiligung von
Grundstückseigentümern und Geschäftsleuten unter der Moderation von Dr. Pries von der Universität
Lüneburg, zusammengefasst am 20.07.1998, festgehalten wurden. Berücksichtigung fanden auch die
Ergebnisse einer Befragung der Bürger.

Die überarbeiteten Zielprojektionen müssten durch eine Ratsentscheidung als Grundlage für die
gemeindliche Bauleitplanung eine permanent zu aktualisierende Verbindlichkeit erlangen.

Diese Verbindlichkeit trifft auch für die Flächennutzungsplanung gegenüber und innerhalb der
Samtgemeinde zu.

In diesem Papier sollen Grundlagen und Eckwerte der Ortsentwicklung in Reppenstedt festgehalten
werden, die bereits eine breite kommunalpolitische Mehrheit in den Ausschüssen gefunden haben.
Die Entwicklung Reppenstedts vom landwirtschaftlich geprägten Ort zum Wohnort nahe Lüneburg
bleibt weiterhin von der landwirtschaftlichen Flächenstruktur abhängig.

Ziel ist es, den Ort zur Erfüllung der Grundbedürfnisse der Bürger bei den einem Grundzentrum
zugewiesenen Aufgaben zu entwickeln. Dabei müssen die Möglichkeiten der anderen Gliedgemeinden
der Samtgemeinde berücksichtigt werden.

Dachtmissen sollte in seiner bisherigen Struktur unberührt bleiben (F-Plan/B-Plan).

Eine eventuelle strukturelle Veränderung von der Samtgemeinde zur Einheitsgemeinde darf keinen
Einfluss auf die Entwicklung haben.


Die aktuellen CDU/WG – Diskussionsgrundlagen und die Gruppenmeinung

Planungszeitraum: 15 bis 20 Jahre

Baugebiete

- Vorrangig Verdichtung / Grundstücksteilung
- Alter Sportplatz / Am Tütenberg
- Ergänzung im Zentrum (Porth/Petersen)
- Bullenwiese/Westerfelde
- Westlich Brockwinkler Strasse
- Ostwärts Brockwinkler Strasse als Infrastrukturmaßnahme

Grünflächen

- Landwehr durchgängig, auch nach Süden
- Grüngürtel um Baugebiet “Beim Eichenbaum”
- Ersatzfläche westlich Heidekamp
- Renaturierung des “Kranken Hinrich”

Erschließung

Elektrizitäts-, Erdgas-, Wasserversorgung, Abwasserleitungen, Informationstechnik.

Verkehr

Ortskernentlastungsstrasse wird für unverzichtbar gehalten. Die Trassenführung ist
optimierbar. Anbindung für Durchgangsverkehr an L 216. Sinnvolle Anbindungsstelle für
Gewerbegebiet.

Gestaltung der Verkehrssicherheit (Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge) L 216 innerorts.

Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Ost- und Westteil der Gemeinde östwärts Brockwinkler
Strasse zur Verminderung des Gefahrenpotentials an der L 216.

Ausbau Brockwinkler Strasse mit Anbindung K 50 für den Verkehrsabfluss nach Norden oder
Anschluss an Westumgehung Lüneburg als langfristige Perspektive (siehe auch Verkehrsstudie
Hinz aus August 1997).

Diese Reihenfolge gilt auch unter zeitlichem Aspekt.

Grundsätzliche Wohnstrassengestaltung als 30 km-Zonen.

Kindergartenplätze

Planung abhängig von der Vorlage noch zu ermittelnder Planungszahlen.

Schulstandort

Grundsätzliche Überlegung zum Schulzentrum Reppenstedt wird unterstützt.

Hochspannungsleitung wird mit entsprechendem Abstand nicht als Hinderungsgrund gesehen.

Verlegung der Hochspannungsleitung zur Gewinnung von Baugebieten wünschenswert.
Grundstücksflächen sollten als Vorleistung für diese öffentliche Einrichtung erworben werden.

Wünschenswerte Infrastruktur

Einkaufsmöglichkeiten

Grundsätzlich unveränderter Standpunkt zur Konzentration im Ortszentrum beiderseits der L 216.

Kompromissbereitschaft für ein echtes Dienstleistungszentrum nach freier Investorenbereitschaft (Hof Porth)

Gewerbeansiedlung

Erweiterung der Gewerbeflächen südlich der L 216; Eingrenzung: beiderseits Böhmsholzer Weg bis
Abzweigung Forsthaus.

Ausweichlösung für Marktzentrum (Nahversorger), soweit Ortskernlösung (Porth/Petersen) langfristig
nicht realisierbar.

Kompromissbereitschaft für Sondergebiet Einzelhandel. Grundstücksflächen sollten als Vorleistung der
Gemeinde erworben werden. Für kurzfristige Lösungen sollten alle Möglichkeiten –auch Grundstückstausch-
genutzt werden.

Kultur/Freizeit/Sport

Verlegung des Sportgeländes in das Gebiet “Rauhacker” (TuS); die Sportplatzverlegung muss unverändert
zügig verwirklicht werden, auch ohne Schulbauplanung.

Entwicklung eines Sportzentrums mit vereinsfreien Flächen (Bolzplatz sowie Flächen für Trendsportarten),
vereinsfreie Flächen sollen aufgrund der anderweitigen Nutzung des Geländes “Sparkassengrundstück”
ebenfalls berücksichtigt werden.

Jugendzentrum.

Reitsportmöglichkeiten auch im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben
(Dachtmissen, Brockwinkel, Hof Cordes).

Veranstaltungssaal möglichst im Zusammenhang mit Gaststättenbetrieb im Ortszentrum ohne Gemeindebeteiligung,
aber ggf. zusätzlich Gaststätte im Sportzentrum.

Dorfplatzgestaltung im Zentrum (Porth/Petersen).

Regelmäßige Veranstaltungen –Dorfwoche/Dorffest-.

Friedhofserweiterung

Erweiterung oder Neubau sollte im Einvernehmen aller Parteien sowie des Kirchenvorstandes nach Abwägung
aller Fakten (Bodenuntersuchungen, Verkehrswege, Ort der Ruhe, Friedhofsgebührenentwicklung usw.)
als Ratsempfehlung an die Samtgemeinde beschlossen werden.




Ortsentwicklung Reppenstedt (Langfassung)

Arbeitspapier für den Planungsausschuss

Inhalt:

1  Vorbemerkungen / Zielsetzungen
2  Inhaltstruktur der Grundsätze Eckdaten
3  Bestandsaufnahme / Bisherige Meinungen
4  CDU / WG - Diskussionsgrundlagen, Gruppenmeinungen

Ortsentwicklung

1.Zielsetzung

1.1
Dieses Arbeitspapier ist die Fortschreibung der Überlegungen , die bereits in einem Arbeitspapier
einer Ratsgruppe vom 11.03.1996 sowie einer interfraktionellen Arbeitsgruppe mit Beteiligung von
Grundstückseigentümern und Geschäftsleuten unter der Moderation von Dr. Pries von der Universität
Lüneburg, zusammengefasst am 20.07.1998, festgehalten wurden. Berücksichtigung fanden auch die
Ergebnisse einer Befragung der Bürger.

1.2
Die überarbeiteten Zielprojektionen müssten durch eine Ratsentscheidung als Grundlage für die
gemeindliche Bauleitplanung eine permanent zu aktualisierende Verbindlichkeit erlangen. Diese
Verbindlichkeit trifft auch für die Flächennutzungsplanung gegenüber und innerhalb der Samtgemeinde zu.

1.3
In diesem Papier sollen Grundlagen und Eckwerte der Ortsentwicklung in Reppenstedt festgehalten werden,
die bereits eine breite kommunalpolitische Mehrheit in den Ausschüssen gefunden haben.
Alternative Minderheitsmeinungen werden ebenfalls vermerkt.

1.4
Die Entwicklung Reppenstedts vom landwirtschaftlich geprägten Ort zum Wohnort nahe Lüneburg bleibt
weiterhin von der landwirtschaftlichen Flächenstruktur abhängig. Vor diesem Hintergrund ist eine gewisse
Flexibilität bei den einzelnen Planungsmaßnahmen erforderlich.

1.5
Ziel ist es, den Ort zur Erfüllung der Grundbedürfnisse der Bürger bei den einem Grundzentrum zugewiesenen
Aufgaben zu entwickeln. Dabei müssen die Möglichkeiten der anderen Gliedgemeinden der Samtgemeinde
berücksichtigt werden.

1.6
Dachtmissen sollte in seiner bisherigen Struktur unberührt bleiben (F-Plan/B-Plan).

1.7
Eine eventuelle strukturelle Veränderung von der Samtgemeinde zur Einheitsgemeinde darf keinen Einfluss auf die Entwicklung haben.


2. Grundsätze/Eckdaten/Inhaltsstruktur

2.1
Zeitliche Abläufe bis zur Verwirklichung

2.2
Ausweisung von Baugebieten unter Berücksichtigung von Siedlungsstruktur und Ökologie

2.3
Ermittlung von Flächenzahlen und Einwohnerentwicklung
- Gesamtgrundstücksfläche / Erschließungsfläche
- Bebauungsfläche / durchschnittliche Grundstücksgröße
- Faktor für Einwohnerzuwachs je Grundstück (Fluktuation/Zuwachs/Zuzug)
- Einwohnerzuwachs / Einwohnerzielzahlen
- andere begründete Begrenzungen

2.4
Erhaltung gewachsener Natur / Landschaftsplan / Gebiete für Naherholung / Landwirtschaft

2.5
Konsequenzen aus den Zieldaten (Baugebiete/Einwohner)

2.5.1
Erschließung: Ver-/Entsorgung, Wohnstrassen

2.5.2
Entwicklung der Verkehrsdichte
Durchfahrts- und Innerortsverkehr, Führung über Kreis- und Landesstrassen.
Ortskernentlastungs- bzw. Umgehungsstrasse
Radwegeplanung
Förderung ÖPNV

2.5.3
Perspektivischer Bedarf an Kindergarten- und Spielplätzen, Standorte

2.5.4
Entwicklung der Schülerzahlen, Schulplanung Reppenstedt-Gellersen, Schularten, Standorte

2.6
Weitere Infrastruktur

2.6.1
Einkaufsmöglichkeiten/Nahbedarf
Märkte, Läden, Dienstleistungen, Zentrumsentwicklung/Ausweichmöglichkeiten

2.6.2
Gewerbeansiedlungen / Gewerbeflächen
Vorleistungsbereitschaft durch die Gemeinde

2.6.3
Kultur, Freizeit, Sport
Flächen und Raumangebot für Veranstaltungen

2.6.4
Kirche /Friedhof
Religionsgemeinschaften, Trauer- und Bestattungskultur


3. Bestandsaufnahme
Bisherige Meinungen/Eckwerte

3.1
Bisherige mittelfristige Überlegungen bis 2010

3.2
Angedachte Baugebiete:
- Vorrangig Verdichtung / Grundstücksteilung
- Alter Sportplatz / Am Tütenberg
- Ergänzung im Zentrum (Porth/Petersen)
- Ostwärts und westlich Brockwinkler Strasse
- Eingegrenztes Gebiet zwischen Wiesen- und Schnellenberger Weg
- Bullenwiese/Westerfelde

3.3
Politisch waren schon einmal 8000 bis 10 000 Einwohner als Zielzahl im Gespräch, ohne Begründung

3.4
Grünflächen:
- Landwehr durchgängig, auch nach Süden
- Grüngürtel um Baugebiet “Beim Eichenbaum”
- Ersatzfläche westlich Heidekamp
- Aufforstung südlich des Gewerbegebietes
- Renaturierung des “Kranken Hinrich”

3.5
Erschließung

3.5.1
Elektrizitäts-, Erdgas-, Wasserversorgung, Abwasserleitungen, Informationstechnik,
Wohnstrassengestaltung als 30 km – Zonen

3.5.2
Verkehr:
Ortskernentlastungsstraße (OKE) zur Entlastung der Ortsdurchfahrt L 216.
Verkehrsflusssteuerung durch Kreisellösung oder intelligente Ampellösung zur Verkehrssteuerung.
Neu: SPD - südliche Umgehungsstrasse
(strittig diskutiert: Notwendigkeit einer OKE oder Umgehungsstrasse/siehe Verkehrsdichte Großstadt)
Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Ost- und Westteil der Gemeinde ostwärts Brockwinkler Strasse
zur Verminderung des Gefahrenpotentials an der L 216
Ausbau Brockwinkler Strasse mit Anbindung K 50 für den Verkehrsabfluss nach Norden oder Anschluss
an Westumgehung Lüneburg als langfristige Perspektive, insbesondere bei weiteren Baugebieten
“Eichenbaum” – siehe Verkehrsstudie Hinz aus August 1997.

3.5.3
Keine Aussage zu Kindergartenplätzen

3.5.4
Schulstandort
Schulzentrum erwünscht (bis Sekundarstufe I)
Standortdiskussion: südlich L 216 im Zusammenhang mit Sportflächen.
Alternativ diskutiert: “Im Westerfelde”, nördlich “Eichenbaum”, “Am Lerchenberg”.

3.6
Wünschenswerte Infrastruktur

3.6.1
Einkaufsmöglichkeiten
Konzentration im Ortszentrum beiderseits der L 216
(insbesondere Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister, Restaurants, weiterer Frischemarkt,
Discounter (Nahversorger).
Keine Ansiedlung eines Großunternehmens, auch nicht im Gewerbegebiet.
Alternativ diskutiert: Frischemarkt/Discounter im Gewerbegebiet –Frequenzbringer
für Einzelhandelsgeschäfte/Verkehrsverlagerung?

3.6.2
Gewerbeansiedlung
Durch Erweiterung der Gewerbeflächen südlich der L 216
Eingrenzung: beiderseits Böhmsholzer Weg bis Abzweigung Forsthaus
Ausweichlösung für Marktzentrum (Nahversorger), soweit Ortskernlösung (Porth/Petersen)
langfristig nicht realisierbar.

3.6.3
Kultur/Freizeit/Sport
Verlegung des Sportgeländes in das Gebiet “Rauhacker” (TuS), Entwicklung eines Sportzentrums
mit vereinsfreien Flächen (Bolzplatz sowie Flächen für Trendsportarten),
Jugendzentrum
Reitsportmöglichkeiten auch im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben
Dachtmissen, Brockwinkel, Hof Cordes, Lübbers)
Diskussion: Mehrheit auch für Verlegung des Sportplatzes ohne Schulzentrum (Synergieeffekte?).
Veranstaltungssaal möglichst im Zusammenhang mit Gaststättenbetrieb im Ortszentrum, aber Gaststätte
auch im Sportzentrum.
Dorfplatzgestaltung im Zentrum (Porth/Petersen)
Regelmäßige Veranstaltungen –Dorfwoche/Dorffest.

3.6.4
Friedhof
Optimale Lage zum bisherigen Friedhof mit Kapelle wäre Erweiterung südlich L 216 mit entsprechender
Parkplatzgestaltung, Nähe zu Grünanlagen, Gärtnerei, Kirche.
Problem: L 216.
Alternative:
Neuanlage “Beim Koben” südlich der Dachtmisser Strasse.
Problem: Größerer Flächenbedarf, neuer Kappellenbau, Entfernung zur Kirche und zur Ortsmitte.
Grundsätzliche Kompetenz der Samtgemeinde. Auswirkung auf  Friedhofsgebühren.


4. CDU/WG – Diskussionsgrundlagen. Gruppenmeinung

4.1
Planungszeitraum: 15 bis 20 Jahre

4.2
Baugebiete
- Vorrangig Verdichtung / Grundstücksteilung
- Alter Sportplatz / Am Tütenberg
- Ergänzung im Zentrum (Porth/Petersen)
- Bullenwiese/Westerfelde
- Westlich Brockwinkler Strasse
- Ostwärts Brockwinkler Strasse als Infrastrukturmaßnahme

4.3
Gesamtgrundstücksfläche in rd. ha.
Abzüglich Erschließungsfläche rd. 30 % in ha.
Ergibt Bebauungsfläche in ha.
Statistischer Ansatz für durchschnittliche Bebauungsgröße in qm.
Ansatz Einwohner je Grundstück (Faktor aus Familienentwicklung/Zuzug)
Einwohnerzahl als gerundete Hochzahl

4.4
Grünflächen
- Landwehr durchgängig, auch nach Süden
- Grüngürtel um Baugebiet “Beim Eichenbaum”
- Ersatzfläche westlich Heidekamp
- Renaturierung des “Kranken Hinrich”4.5

 4.5.1
Erschließung
Allgemein
Elektrizitäts-, Erdgas-, Wasserversorgung, Abwasserleitungen, Informationstechnik.

4.5.2
Verkehr
Ortskernentlastungsstrasse wird für unverzichtbar gehalten. Die Trassenführung ist optimierbar.
Anbindung für Durchgangsverkehr an L 216. Sinnvolle Anbindungsstelle für Gewerbegebiet.
Gestaltung der Verkehrssicherheit (Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge) L 216 innerorts.
Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Ost- und Westteil der Gemeinde östwärts Brockwinkler
Strasse zur Verminderung des Gefahrenpotentials an der L 216
Ausbau Brockwinkler Strasse mit Anbindung K 50 für den Verkehrsabfluss nach Norden oder
Anschluss an Westumgehung Lüneburg als langfristige Perspektive, insbesondere bei weiteren
Baugebieten “Eichenbaum” – siehe Verkehrsstudie Hinz aus August 1997.
Diese Reihenfolge auch unter zeitlichem Aspekt.
Grundsätzliche Wohnstrassengestaltung als 30 km Zonen.

4.5.3
Kindergartenplätze
Ermittlung abhängig von 4.2 und 4.3

4.5.4
Schulstandort
Grundsätzliche Überlegung zum Schulzentrum Reppenstedt wird unterstützt.
Hochspannungsleitung wird mit entsprechendem Abstand nicht als Hinderungsgrund gesehen.
Verlegung der Hochspannungsleitung zur Gewinnung von Baugebieten wünschenswert.
Grundstücksflächen sollten als Vorleistung für diese öffentliche Einrichtung erworben werden.

4.6
Wünschenswerte Infrastruktur

4.6.1
Einkaufsmöglichkeiten
Grundsätzlich unveränderter Standpunkt zur Konzentration im Ortszentrum beiderseits der L 216.
Kompromissbereitschaft für ein echtes Dienstleistungszentrum nach freier Investorenbereitschaft (Hof Porth)

4.6.2
Gewerbeansiedlung
Durch Erweiterung der Gewerbeflächen südlich der L 216
Eingrenzung: beiderseits Böhmsholzer Weg bis Abzweigung ForsthausAusweichlösung für Marktzentrum
(Nahversorger), soweit Ortskernlösung (Porth/Petersen) langfristig nicht realisierbar.
Kompromissbereitschaft für Sondergebiet Einzelhandel.
Grundstücksflächen sollten als Vorleistung der Gemeinde erworben werden.
Für kurzfristige Lösungen sollten alle Möglichkeiten –auch Grundstückstausch- genutzt werden.

4.6.3
Kultur/Freizeit/Sport
Verlegung des Sportgeländes in das Gebiet “Rauhacker” (TuS), Entwicklung eines Sportzentrums mit
vereinsfreien Flächen (Bolzplatz sowie Flächen für Trendsportarten),
Die Sportplatzverlegung muss unverändert zügig verwirklicht werden, auch ohne Schulbauplanung.
Vereinsfreie Flächen sollen aufgrund der anderweitigen Nutzung des Geländes “Sparkassengrundstück”
ebenfalls berücksichtigt werden.
Jugendzentrum
Reitsportmöglichkeiten auch im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben (Dachtmissen, Brockwinkel,
Hof Cordes)
Veranstaltungssaal möglichst im Zusammenhang mit Gaststättenbetrieb im Ortszentrum ohne Gemeindebeteiligung,
aber Gaststätte auch im Sportzentrum.
Dorfplatzgestaltung im Zentrum (Porth/Petersen)
Regelmäßige Veranstaltungen –Dorfwoche/Dorffest.

4.6.4
Friedhofserweiterung
Erweiterung oder Neubau sollte im Einvernehmen aller Parteien sowie des Kirchenvorstandes nach Abwägung
aller Fakten (Bodenuntersuchungen, Verkehrswege, Ort der Ruhe, Friedhofsgebührenentwicklung usw.)
als Ratsempfehlung an die Samtgemeinde beschlossen werden.




 

Planung der Bundesautobahn 39

Positionierung der Gruppe CDU/FDP im Rat der Samtgemeinde Gellersen sowie der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Reppenstedt

Fraktionsvorsitzender Peter Bergen:

Die grundsätzlichen Aussagen der CDU-Fraktion im Gemeinderat Reppenstedt sowie auch der Gruppe CDU/FDP im Samtgemeinderat Gellersen zu dem Thema BAB 39 jetziger Stand wurden in Form eines Kommentars von mir in der LZ vom 13.02.2004 wiedergegeben.

Unter anderem habe ich ausgeführt, dass die Bundesautobahn 39 von der Bundes- und Landesregierung gewollt ist.
Die Bestätigung dieser Aussage ist zwischenzeitlich durch entsprechende Presseveröffentlichungen (siehe auch Kommenar der Bundestagsabgeordneten in der LZ vom 02.03.2004) erfolgt

Ich kann diese Aussage heute dahingehend erweitern, dass sich auch die überwiegende Mehrheit der Kreistagsabgeordneten erneut für den Bau ausgesprochen hat und gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die BAB 39 tatsächlich verwirklicht wird.

Des Weiteren wurde von mir auf die Antragskonferenz am 20.02.2004 in Uelzen verwiesen und die Möglichkeit der Kommunen erläutert, dort Bauhemmnisse  aufgrund definierter Raumwiderstände zu erklären. Eine entsprechende Stellungnahme liegt nun den Genehmigungsbehörden seitens der Samtgemeinde Gellersen vor. Darüber hinaus hat die CDU/FDP auf der Grundlage dieser Stellungnahme ergänzend weitere Argumente gegen eine Trassenführung über das Samtgemeindegebiet erarbeitet und über die Verwaltung an die Genehmigungsbehörden übersandt.

Das weitere Verfahren wird sein
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Raumordnungsverfahren
- Planfeststellungsverfahren

Es ist sicherlich bei diesen weiteren Verläufen eine strategische Frage, den richtigen Zeitpunkt für ein effizientes Handeln zu erkennen, um die aus eigener Überzeugung gesteckten Ziele zu erreichen.
Die Meinung der CDU ist es, zum jetzigen Zeitpunkt kritisch distanziert die Entwicklung abzuwarten, um den oben beschrieben Zeitpunkt nicht zu verpassen, aber dann informiert und somit qualitativ hochwertig zu agieren.Über präzise Trassenführungen  ist zurzeit fundiert noch nicht zu diskutieren. Es sind lediglich Korridore aufgrund einer Grobsichtung benannt. Jetzt in operative Hektik zu verfallen, würde eine Gleichstellung mit den Politikern bedeuten, die als Argument für die Trassenführung über Gebiete ihrer politischen Unzuständigkeit lediglich St. Florian Argumente präsentieren.

Dem schließt sich die CDU Reppenstedt nicht an.


Planung der BAB A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg

S
tellungnahme der Gruppe CDU/FDP im Rat der Samtgemeinde Gellersen zur Antragskonferenz am 20.02.2004 in Uelzen. Diese Stellungnahme wurde über die Verwaltung an die zuständige Behörde übersandt.

Nach Durchsicht der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen sind die im Folgenden genannten Punkte nicht oder nur unzureichend berücksichtigt worden.

Als höchstes Schutzgut bei den Raumwiderständen gilt der Mensch. Er ist jedoch nach unserer Auffassung nicht ausreichend bei deren Wertung berücksichtigt. So trennt der westliche Korridor im Bereich Gellersen mehrfach Ortsteile einzelner Gemeinden ab. Hier wird der Ortsteil Heiligenthal von Südergellersen sowie Dachtmissen von Reppenstedt getrennt. In Südergellersen verläuft der Korridor zusätzlich zwischen Ortslage und Friedhof, und in
Reppenstedt bildet die Grenze des hier sehr engen Suchkorridores der neue Friedhof der Samtgemeinde. Die Konfliktpunkte, die sich aus den geringen Trassenabständen zur Wohnbebauung insbesondere zwischen Reppenstedt und seinem Ortsteil Dachtmissen ergeben, sind daher genau zu untersuchen. Insbesondere an die Berücksichtigung der Lärm-, Staub- und Abgasimmisionen sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sollten nicht nur bestehende Bebauungs- und Flächennutzungspläne zu Grunde gelegt werden, sondern auch die weiteren Entwicklungsplanungen der einzelnen Ortschaften in die Wertung einfließen. NW Windrichtung.

Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüneburg ist für weite Teile der Samtgemeinde Gellersen die Entwicklungsaufgabe „Erholung“ festgelegt worden. Die in Gellersen vorhandenen Waldgebiete unterstreichen das Entwicklungsziel „Freizeit und Erholung“ noch. Gerade der westliche Bereich von Lüneburg gilt als bevorzugter Naherholungsraum nicht nur für die einheimische Bevölkerung, sondern auch für Lüneburg und Hamburg.

Naturschutzfachliche Belange haben ebenfalls ungenügend und vor allen Dingen ungenau Berücksichtigung gefunden. Eine besonders schutzwürdige Fläche, das FFH Gebiet Nr. 71 „Ilmenau mit Nebenbächen“, reicht mit dem „Hasenburger Bach“, dem „Osterbach“ und dem „Südergellerser Bach“ bis in den dargestellten Korridor bei Südergellersen hinein. Weiterhin werden wichtige Landschaftsschutzgebiete wie z.B. „Böhmsholz“ und zahlreiche geschützte Biotope nach § 28a und b Nds. Naturschutzgesetz nicht ausreichend gewürdigt. Auf den aktuellen Landschaftsplan der Samtgemeinde Gellersen sei verwiesen.

Kulturhistorische und archäologische Denkmäler in den Gemeinden Südergellersen, Westergellersen, Kirchgellersen und Reppenstedt sind bei weiteren Untersuchungen vermehrt zu berücksichtigen.

Weiterhin muß darauf hingewiesen werden, daß der Bereich der Samtgemeinde Gellersen als
Frischluftentstehungsgebiet für die Stadt Lüneburg wirkt. Eine Autobahnplanung durch dieses Gebiet muß auch hierzu Stellung nehmen. Siehe vorherrschende Windrichtung zu 1.

Mit dieser Stellungnahme beabsichtigt die Gruppe CDU/FDP nicht die Autobahn A 39 als solche in Frage zu stellen. Wir behalten uns aber weiterhin vor, wichtige Aspekte im weiteren Planungsverlauf neu vorzutragen und auf bereits genannte Konfliktpunkte ausdauernd und deutlich hinzuweisen.

Peter Bergen

für die Gruppe CDU/FDP im Rat der Samtgemeinde Gellersen sowie für die CDU Fraktion im Rat der Gemeinde Reppenstedt

 

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